Pflegefachfrau/-mann/-person
Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden seit 2020 im neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.
Zugangsvoraussetzungen
- erfolgreiche Bewerbung bei einem Träger der praktischen Ausbildung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, ambulante Einrichtungen)
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
- erweiteres Führungszeugnis, gesundheitliche Eignung und ärztliches Attest
- ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch (B2)
Berufsziel
Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen und Pflegekontexten.
Einsatzbereiche
- Krankenhäuser
- stationäre und ambulante Alten- und Pflegeeinrichtungen
- Gesundheitszentren
- Einrichtungen des betreuten Wohnens
- Hospize
Ausbildungsverlauf
- 3 Jahre
- theoretischer und praktischer Unterricht (2100h)
- praktische Ausbildung (max. 2500h)
Finanzierung
- Ausbildungsvergütung vom Ausbildungsträger
- Ausbildung ist schulgeldfrei

©MEKS
Bewerbung
- ausschließlich beim Träger der praktischen Ausbildung
- mit uns kooperieren Träger der stationären Akutpflege (Krakenhaus), stationären Langzeitpflege (Alten- und Pflegeheime), sowie der ambulanten Akut-/Langzeitpflege