Pflegefachfrau/-mann/-person
Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden seit 2020 im neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.
Zugangsvoraussetzungen
- erfolgreiche Bewerbung bei einem Träger der praktischen Ausbildung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, ambulante Einrichtungen)
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
- erweiteres Führungszeugnis, gesundheitliche Eignung und ärztliches Attest
- ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch (B2)
Berufsziel
Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen und Pflegekontexten.
Einsatzbereiche
- stationäre Akutpflege
- stationäre Langzeitpflege
- ambulante Akut-/Langzeitpflege
- Psychiatrie
- Pädiatrie
- Stunden der freien Verfügung, z.B. in Rehabilitationskliniken, Hospize, integrativen Kindergärten, Beratungsstellen
Ausbildungsverlauf
- 3 Jahre
- theoretischer und praktischer Unterricht (2100h)
- praktische Ausbildung (mind. 2500h)
Finanzierung
- Ausbildungsvergütung vom Ausbildungsträger
- Ausbildung ist schulgeldfrei

©MEKS
Bewerbung
- ausschließlich beim Träger der praktischen Ausbildung
- mit uns kooperieren Träger der stationären Akutpflege (Krankenhaus), stationären Langzeitpflege (Alten- und Pflegeheime), sowie der ambulanten Akut-/Langzeitpflege
- Liste der derzeit mit uns kooperierenden Einrichtungen